Dieser Tage erhielten die Postfinance-Kunden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon, dass einzelne AGB-Änderungen zum Nachteil der Kunden sind, steht im Begleitschreiben nichts.


Einseitige Änderungen rechtlich nicht gültig

Neu kann die Post-Tochter zum Beispiel «bei Dringlichkeit» die AGB ohne Kenntnisnahme der Kunden ändern. Doch das ist so nicht gültig. Rechtsanwältin und Fachautorin Eugénie Holliger-Hagmann: «Die Postfinance kann sich nicht anmassen, ‹bei Dringlichkeit› die AGB einseitig und ohne Information an die Kunden zu ändern.» Zudem werde in den AGB nicht definiert, was «Dringlichkeit» konkret bedeute. Somit bleibe unklar, was damit gemeint sei. Die Postfinance nennt als Beispiele etwa kurzfristige Anordnungen von in- und ausländischen Behörden während der Finanzkrise, bei denen «Dringlichkeit» gegeben sei.


Neue Bedingungen erst nach Kenntnisnahme durch Kunden wirksam

Ändert Postfinance die Preise oder Gebühren, so muss sie wie bis anhin ihre Kunden vorgängig informieren. Doch macht sie neu eine feine Unterscheidung: Sind die Preisänderungen «unwesentlich» oder «dringlich», braucht es laut den AGB keine direkte Kundeninformation, sondern lediglich eine «öffentliche Bekanntgabe».

Ebenfalls neu ist, dass die Postfinance neben den Preis- und Gebührenänderungen auch andere AGB-Änderungen den Kunden nicht mehr schriftlich mitteilen, sondern lediglich auf «geeignete Weise» bekanntgeben will. Juristin Holliger-Hagmann dazu: «Die Kunden müssen AGB-Änderungen zur Kenntnis nehmen können, ohne zum Beispiel im Internet danach suchen zu müssen.» Sonst sind die Änderungen nicht rechtswirksam.

Laut Postfinance werde man die Kunden über «wichtige» AGB-Änderungen wie Preis- oder Gebührenänderungen weiterhin direkt informieren. Das müsse aber nicht mehr zwingend per Brief sein, sondern könne auch über Meldungen per E-Finance-Portal oder andere Kanäle erfolgen. Die Postfinance sei sich aber bewusst, «dass die Auslegung, was für den Kunden wichtig ist, zu Diskussionen führen» könne. In diesen Fällen werde man kulant sein.

Wer die neuen AGB nicht akzeptieren will, muss sein Konto innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt kündigen. Eine andere Möglichkeit gibt es laut Postfinance nicht.  


Initiative «pro service public»: Unterschreiben Sie

Mit der Volksinitiative «Pro Service public»  wollen saldo und ­der «K-Tipp» dafür sorgen, dass Bundes­betriebe wie die SBB, die Post und die Swisscom den Bürgern in erster Linie einen guten und bezahl­baren Service bieten.

Unterschriftenbogen können Sie bestellen bei: «K-Tipp», «Pro Service public», Postfach 431, 8024 Zürich, oder unter Tel. 044 266 17 17.

Die Bogen lassen sich auch im Internet unter www.proservicepublic.ch herunterladen («Unter­schriften­bogen» anklicken) und ausdrucken.

Wichtig: Auf einem Unterschriftenbogen dürfen sich nur Stimmberechtigte ein­tragen, die in der gleichen politischen Gemeinde stimmberechtigt sind. Senden Sie auch nicht ­voll ausgefüllte Listen ein!