Die Gönnervereinigung der Schweizer Paraplegikerstiftung fragt in einem Werbebrief: «Was, wenn es auch Sie trifft?» Und sendet gleich den Mitgliederausweis 2015 und einen Einzahlungsschein über 45 Franken mit. «Im Ernstfall» gebe es bei einer Querschnittlähmung für Mitglieder der Gönnervereinigung «eine einmalige Zahlung von 200 000 Franken», lockt das Schreiben. 

Gut zu wissen: Ein Gönnerverein ist keine Versicherung. Gönner haben keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Betrags und ein Entscheid kann nicht angefochten werden. Den vollen Betrag erhielten im letzten Jahr 18 Personen, sagt die Vereinigung. Sie hat 1,8 Millionen Mitglieder. 

Einen Antrag auf Auszahlung kann nur anmelden, wer wegen eines Unfalls eine Querschnittlähmung er­leidet und permanent an den Rollstuhl gebunden ist. Ist eine Krankheit oder eine Naturkatastrophe die Ur­sache für die Lähmung, zahlt die Gönnervereinigung nichts.