Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte einen Mann wegen zu schnellen Fahrens. Statt mit 80 km/h soll er mit 115 km/h unterwegs gewesen sein. Der Mann beschwerte sich vor dem Obergericht des Kantons Aargau: Die Messung sei falsch gewesen. Vergeblich. Auch vor Bundesgericht hatte er keine Chance: Laut den Richtern in Lausanne entsprach die Messung zwar nicht in allen Punkten den Weisungen des Bundesamts für Strassen. Doch als Beweis könne auf die Aussage des beim Vorfall anwesenden Polizisten abgestellt werden. Dass die Kollegen des Mannes entlastende Aussagen machten, änderte nichts an dieser Einschätzung der Bundesrichter. 

Bundesgericht, Urteil 6B_612/2015 vom 22. Januar 2016