Eine Brauerei betrieb in einem Genfer Industriequartier ein Restaurant mit günstigen Preisen. Nachdem sich grössere Unternehmen im Quartier angesiedelt hatten, kündigte der Vermieter die Liegenschaft. Seine Begründung: Er wolle ein Restaurant im Haus, das besser zum «Image» des Quartiers passe. 

Dagegen wehrte sich die Brauerei. Doch das Genfer Mietgericht erachtete die Kündigung für gültig. Das Genfer Kantonsgericht und das Bundesgericht hingegen bezeichneten sie als missbräuchlich. Laut Bundesgericht stellt ein «verändertes Image» des Quar­tiers kein schutzwürdiges Interesse an einer Kündigung dar.  

Bundesgericht, Urteil 4A_529/2014 vom 23. Januar 2015