Ein Berner bekam von einer Bank einen Kredit von 35 000 Franken. Er sollte diesen innerhalb von 60 Monaten zurückzahlen. Er konnte die Schuld aber nur zum Teil abzahlen. Ein Inkassobüro ­betrieb ihn für die restlichen 29 500 Franken. Der Schuldner wehrte sich ­erfolgreich vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Das Gericht stellte fest, dass die Bank die Kreditfähigkeitsprüfung nicht korrekt vorgenommen hatte. Deshalb liege ein schwerer Gesetzes­verstoss der Bank vor. Folge: Der Mann muss das Geld nicht zurückzahlen. 

Regionalgericht Bern-Mittelland, ­Entscheid CIV 20 1188 vom 8. Mai 2020