Ein Mann erhielt nach einem Zeckenbiss von der Basler Versicherung Heilungskosten und Taggeld. Die Versicherung stellte die Leistungen nach drei Jahren ein. Dagegen wehrte sich der Mann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau. Die Versicherung liess sich im Verfahren von einem Anwalt vertreten, der als Ersatzrichter am Verwaltungsgericht tätig ist. Deshalb beantragte das Unfallopfer, dass ein Gericht eines anderen Kantons seinen Fall beurteilt. Erfolglos: Laut Bundesrichtern «wäre es zwar grundsätzlich zu begrüssen, wenn ein Richter vor dem Gericht, dem er ersatzweise angehört, nicht als Parteivertreter auftritt». Im Kanton Thurgau sei dies jedoch – im Gegensatz zu anderen Kantonen und Bund – nicht untersagt.

Bundesgericht, Urteil 8C_602/2012 vom 12. April 2013