Der Vermieter hatte einer 91-jährigen Mieterin die Wohnung gekündigt. Die Frau verlangte erfolgreich eine Mieterstreckung. Eine zweite Erstreckung wurde ihr von der Schlichtungsbehörde gekürzt, weil sie sich zu wenig um eine neue Wohnung bemüht habe. Vor dem Zivilgericht Basel-Stadt sowie vor dem Appellations­gericht des Kantons Basel-Stadt fand sie nur teilweise Gehör. Das Bundesgericht hingegen erstreckte das Mietverhältnis um wei­tere zwei Jahre: Angesichts des Alters der Mieterin genüge es, dass sie sich ernsthaft um einen Platz in einem Altersheim bemüht habe. Eine Wohnungssuche via Liegenschaftsverwaltungen ­könne von ihr nicht mehr verlangt werden.

Bundesgericht, Urteil 4A_15/2014 vom 26. Mai 2014