Die Eltern eines Kindes waren stark zerstritten. Der Vater verlangte von der Kindesschutzbehörde Chiasso TI, die Mutter zur Mitteilung der Zeugnisnoten des Kindes zu zwingen. Die Behörde lehnte dies ab. Der Vater hatte auch vor dem Appellationsgericht des Kantons Tessin und vor Bundesgericht keine Chance. Die Informationspflicht des sorgeberechtigten Elternteils gegenüber dem anderen Elternteil sei bei schweren Konflikten nicht zwingend, so das Bundesgericht. Der andere Elternteil könne die Informationen direkt bei der Schule einholen. 

Bundesgericht, Urteil 5A_518/2013 vom 27. Mai 2014