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Ein Vermieter kündigte einem Mieter, weil er eine Nebenkostenrechnung nicht bezahlt hatte. Der Mieter räumte die Wohnung nicht. Er machte geltend, die Abrechnung sei unklar. Der Vermieter reichte beim Bezirksgericht Maloja GR ein Gesuch um Ausweisung ein. Das Gericht trat darauf nicht ein. Dagegen wehrte sich der Vermieter vergeblich vor dem Kantonsgericht Graubünden sowie vor Bundesgericht. Laut Letzterem müssen Nebenkosten wie Wasser und Kehricht detailliert ausgewiesen werden. Weil die Abrechnung unklar sei, könne die unbezahlte Rechnung kein Grund für die Ausweisung sein.
Bundesgericht Urteil 4A_127/2014 vom 19. August 2014
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