Ein Vermieter kündigte einem Mieter, weil er eine Nebenkostenrechnung nicht bezahlt hatte. Der Mieter räumte die Wohnung nicht. Er mach­te geltend, die Abrechnung sei unklar. Der Vermieter reichte beim Be­zirks­ge­richt Maloja GR ein Ge­such um Ausweisung ein. Das Ge­richt trat darauf nicht ein. Dagegen wehrte sich der Vermieter vergeblich vor dem Kantonsgericht Graubünden sowie vor Bundesgericht. Laut Letzterem müssen Nebenkosten wie Wasser und Kehricht de­tailliert ausgewiesen werden. Weil die Abrechnung unklar sei, könne die unbezahlte Rechnung kein Grund für die Ausweisung sein.

Bundesgericht Urteil 4A_127/2014 vom 19. August 2014