Eine Mieterin in Lausanne erhielt die Kündigung. Die Wohnung werde total saniert und dem heutigen Standard angepasst. Die Mieterin focht die Kündigung an. Das Mietgericht des Kantons Waadt hob die Kündigung auf. Das Kantonsgericht Waadt hingegen erachtete sie für gültig. Das Bundesgericht wiederum erachtete die Kündigung als missbräuchlich: Die Ankündigung einer «umfassenden Sanierung» sei zu all­gemein. Der Vermieter müsse die geplanten Renovationsabeiten ­konkret darlegen. 

Bundesgericht, Urteil 4A_625/2014 vom 25. Juni 2015