Ein Arzt riet einer Patientin vor einer Operation zu einer genetischen Untersuchung. Er wollte abklären, ob sie zu tiefliegenden Venenthrombosen neigt. Grund: Bei der Frau waren bereits mehrere oberflächliche Blutgerinnsel festgestellt worden. Die Krankenkasse Concordia lehnte eine Übernahme der Labor­kosten von 154 Franken jedoch ab. Gemäss dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau und dem Bundesgericht zu Recht: Genetische Untersuchungen als Präventivmassnahme müsse die Grundversicherung nur übernehmen, wenn bei nächsten Familienangehörigen eine Veranlagung zu einer Erkrankung an Krebs besteht.

Bundesgericht, Urteil 9C_22/2013 vom 25. April 2013