Inhalt
Ein Arzt riet einer Patientin vor einer Operation zu einer genetischen Untersuchung. Er wollte abklären, ob sie zu tiefliegenden Venenthrombosen neigt. Grund: Bei der Frau waren bereits mehrere oberflächliche Blutgerinnsel festgestellt worden. Die Krankenkasse Concordia lehnte eine Übernahme der Laborkosten von 154 Franken jedoch ab. Gemäss dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau und dem Bundesgericht zu Recht: Genetische Untersuchungen als Präventivmassnahme müsse die Grundversicherung nur übernehmen, wenn bei nächsten Familienangehörigen eine Veranlagung zu einer Erkrankung an Krebs besteht.
Bundesgericht, Urteil 9C_22/2013 vom 25. April 2013
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden