Eine Urner Mieterin kündigte ihre ungeheizte Wohnung per sofort. Die Vermieterin akzeptierte die Kündigung erst auf den nächsten Kündigungstermin und klagte bei der Schlichtungsbehörde Uri die ausstehenden Mietzinse ein. An der Verhandlung am 19. Mai 2011 kam es zu keiner Einigung. Die Behörde erteilte der Vermieterin eine Klagebewilligung. Das bedeutet: Die Vermieterin hatte 30 Tage Zeit, um beim Gericht Klage einzureichen. Das tat sie am 22. Juni 2011. Zu spät, argumentierte die Mieterin. Laut der Urner Landgerichtspräsidentin erfolgte die Klage jedoch rechtzeitig, da die Vermieterin die Bewilligung erst am 25. Mai schriftlich erhalten hat. Die 30-tägige Frist läuft erst ab Aushändigung oder Zustellung der schriftlichen Klagebewilligung.

Landgerichtspräsidium Uri, Entscheid vom 9. Januar 2012