Hauseigentümer müssen ihre Elektroinstallationen alle 20 Jahre von einem anerkannten Kontrolleur prüfen lassen. Diese Frist kann allenfalls erstreckt werden – aber nicht auf unbestimmte Zeit. Der Eigentümer von zwei Liegenschaften wehrte sich gegen eine Verfügung des Starkstrominspektorats, wonach er Sicherheitsnachweise erbringen muss. Das Amt war bereit, diese Frist um bis ein Jahr zu verlängern. Dagegen beschwerten sich die Eigentümer bis vor Bundesgericht mit dem Argument, die Installationen würden demnächst er­neuert. Das oberste Gericht bestätigte die Verfügung des Starkstrom-inspektorats: Es würde den Grundsatz der ständig zu gewährleistenden Sicherheit untergraben, wollte man das Einreichen eines Nachweises unter Berufung auf eine mögliche Sanierung jahrelang zulassen.

Bundesgericht, Urteil 2C_922/2012 vom 5. März 2013