Eine Bieler Gemeinde erteilte trotz Einsprache eines Anwohners die Bewilligung für eine Sunrise-UMTS-Mobilfunkanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude.  Die Denkmalpflege des Kantons Bern hatte dem Projekt zugestimmt. Der Anwohner beschwerte sich bei der Baudirektion des Kantons. Diese hiess seine Beschwerde gut – gestützt auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege.  Sunrise zog den Fall ans Bundesgericht weiter, allerdings ohne Erfolg.

Bundesgericht, Urteil 1C_542/2012 vom 14. Mai 2013