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Eine Bieler Gemeinde erteilte trotz Einsprache eines Anwohners die Bewilligung für eine Sunrise-UMTS-Mobilfunkanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude. Die Denkmalpflege des Kantons Bern hatte dem Projekt zugestimmt. Der Anwohner beschwerte sich bei der Baudirektion des Kantons. Diese hiess seine Beschwerde gut – gestützt auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege. Sunrise zog den Fall ans Bundesgericht weiter, allerdings ohne Erfolg.
Bundesgericht, Urteil 1C_542/2012 vom 14. Mai 2013
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