Inhalt
Kündigung nicht missbräuchlich
Eine Privatschule kündigte einem 70-jährigen Fachlehrer. Begründet wurde die Kündigung mit seinem Alter. Der Lehrer war der Meinung, sie sei deshalb missbräuchlich. Er forderte vom Arbeitgeber 25 000 Franken Entschädigung. Das Arbeitsgericht Zürich sowie das Obergericht wiesen sein Begehren ab. Auch vor Bundesgericht blieb der Lehrer erfolglos: Eine Kündigung bei Erreichen des Pensionsalters sei nicht missbräuchlich, befanden die Richter. Es entspreche einem legitimen sozialpolitischen Ziel, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen und die berufliche Eingliederung jüngerer Arbeitnehmer zu fördern.
Bundesgericht, Urteil 4A_399/2013 vom 17. Februar 2014
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden