Nebenerwerb - Ab wann muss ich AHV-Beiträge bezahlen?
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saldo 8/2002
24.04.2002
Ich bin Computerfachmann und zu 100 Prozent bei einer Firma angestellt. In meiner Freizeit flicke ich hin und wieder die Geschäftscomputer zweier Freunde. Sind die Reparaturen zeitaufwändig, lasse ich mir die Arbeit entschädigen. Neulich habe ich erstmals einen etwas höheren Betrag verlangt: 800 Franken bar auf die Hand. Bis anhin waren es nie mehr als 300 Franken. Muss ich für diese Bagatelllöhne AHV-Beiträge bezahlen?
Ja und nein. Sobald Sie von einem dieser beiden Freund...
Ich bin Computerfachmann und zu 100 Prozent bei einer Firma angestellt. In meiner Freizeit flicke ich hin und wieder die Geschäftscomputer zweier Freunde. Sind die Reparaturen zeitaufwändig, lasse ich mir die Arbeit entschädigen. Neulich habe ich erstmals einen etwas höheren Betrag verlangt: 800 Franken bar auf die Hand. Bis anhin waren es nie mehr als 300 Franken. Muss ich für diese Bagatelllöhne AHV-Beiträge bezahlen?
Ja und nein. Sobald Sie von einem dieser beiden Freunde insgesamt mehr als 2000 Franken im Jahr erhalten, ist der AHV-Beitrag zwingend geschuldet. Hingegen: Liegt der Betrag tiefer, ist es Ihnen freigestellt. Das Gesetz befreit jene Arbeitnehmer von der Beitragspflicht, die nebst ihrer Festanstellung einem Nebenerwerb nachgehen, der weniger als 2000 Franken im Jahr einbringt. Sollten Sie folglich bei einem von beiden mehr als diesen Betrag verdienen, muss Ihr Freund die AHV bezahlen und wird Ihnen die Hälfte belasten.
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