In der EU haben Busreisende seit 1. März bei Verspätungen Anspruch auf höhere Entschädigungen. In der Schweiz gehen Passagiere weiterhin leer aus. Das Bundesamt für Verkehr prüft zurzeit nach eigenen Angaben, ob die Schweiz die EU-Vorschriften übernimmt. Dabei sind die Pläne schon seit Jahren bekannt (saldo 9/09). Gemäss der neuen EU-Verordnung erhalten Reisende, die weiter als 250 Kilometer unterwegs sind, den vollen Fahrpreis erstattet, wenn sich ihr Bus mehr als zwei Stunden verspätet, überbucht ist oder die Fahrt ausfällt. Die Unternehmen müssen zusätzlich 50 Prozent Strafe zahlen, wenn sie keinen alternativen Reisedienst anbieten. Verzögert sich die Abfahrt von Reisen von über drei Stunden Dauer um mindestens 90 Minuten, muss das Busunternehmen den Passagieren Essen und Trinken und, wenn nötig, eine Unterkunft bezahlen.