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Auf der Hotel-Buchungsplattform Booking.com finden sich unter der Rubrik «Bewertungen» Hotelbenotungen von Gästen, die eine gute Einschätzung der Hotelqualität erlauben (saldo 7/13). Daneben bietet das Portal unter den Kategorien «Empfohlene Hotels» oder «Beliebtheit» auch Hoteltipps an, die nicht auf Gästebewertungen beruhen, sondern auf bezahlter Werbung. Je mehr ein Hotel bezahlt, desto weiter vorne wird es auf dieser Beliebtheitsliste geführt.
Diese Praxis hat das Landgericht Berlin als Täuschung gerügt. Booking.com hat jetzt reagiert und die entsprechenden Rubriken in «Booking.com empfiehlt» umbenannt. Der saldo-Tipp gilt jedoch weiterhin: Einzig auf die Bewertungen der Kunden ist Verlass.
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