Ja. Die Versicherung durfte zwar kündigen, weil Fragen im Versicherungsantrag falsch beantwortet worden waren. Eine Ver­weigerung von Taggeldern müssten Sie aber nur ­akzeptieren, wenn zwischen der nicht ­deklarierten Krankheit und Ihrer aktuellen Erkrankung ein Zusammenhang bestehen würde. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Da Sie vor der Kündigung erkrankt sind, haben Sie nun also Anspruch auf ­Krankentaggelder.