Kunden von Migros-­Fitnessparks haben mit der Oktoberrechnung eine «Ergänzung der All­gemeinen Geschäftsbedingungen» erhalten. Darin heisst es, dass die Kundendaten neu innerhalb der ­Migros sowie zusätzlich auch an «externe Dienstleister in der Schweiz oder im Ausland» weitergegeben werden können. 

Die sechs Migros- Fitnessparks sammeln Anwesenheitszeiten, Gesundheitsfragebögen, Trainings­pro­tokolle, Rechnungs-, Mahnungs- und Zahlungs­be­lege. Erfasst werden auch  die Telefonnummer, das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse der Kunden.

Migros-Sprecher Andreas Reinhart rechtfertigt die Lockerung des Datenschutzes damit, dass angeblich «immer mehr Kunden» das Angebot verschiedener Fitnessanlagen nutzen wollten. Daher müssten die ­Migros-Fitnessparks unter­einander auf die Kunden­daten zugreifen können. Zudem erfolge «zurzeit» ­gemäss Reinhard keine Weitergabe von Kunden­daten an externe Unter­nehmen.