Können Indexfonds ihren Index schlagen? 

«Es gibt Indexfonds, die besser abschneiden als ihr zugrunde liegender Index. Ist da etwas faul?»

Nein. Aber Ihre Skepsis ist berechtigt. Denn auch bei günstigen Indexfonds fallen Kosten an – etwa Managerlöhne oder Handelsgebühren. Indizes hingegen werden ohne diese Spesen berechnet. Normal ist deshalb ein Rückstand auf den Index in der Höhe der Kosten. 

Es gibt allerdings eine Ausnahme, die ins Gewicht fallen kann: Steuern. Einige Indizes berücksichtigen, dass Fonds Steuern zurückfordern können, aber in vielen Ländern nur einen Teil. Gelingt es Fonds, deutlich mehr zurückzuholen, als ihr Index annimmt, übertreffen sie ihn. Das kommt vor allem bei ­Index­fonds vor, die im ­europäischen Ausland investiert sind.

Pensionskassen­vorbezug: Was gilt bei Ehepaaren?

«Meine Frau und ich ­haben beide eine Pen­sionskasse. Ich tätigte ­einen Vorbezug aus ­mei­ner Kasse für Wohneigentum. Darf meine Frau bei ihrer Kasse ­einen ­Einkauf ­machen und den Betrag vom Einkommen abziehen, ­bevor ich meinen Vor­bezug ­zurückgezahlt habe?»

Ja. Bevor ein neuer, ­steuersenkender Einkauf möglich ist, muss man grundsätzlich einen Bezug zurückzahlen. Das wird aber pro Person betrachtet. Da nicht Ihre Frau das Geld bezogen hat, darf sie sich einkaufen und damit Steuern sparen.

Es ist aber ratsam, nicht nur die Steuern zu beachten. Schauen Sie auch auf die Leistungen der Kassen. Eine Rückzahlung bei ­Ihrer Kasse schlägt sich even­tuell vorteilhafter auf die Leistungen nieder als ein Einkauf bei der Pensionskasse Ihrer Frau.