Ja. Wenn Ihr Vater stirbt, gehört das Konto der ­Erbengemeinschaft – also auch Ihnen und ­Ihrem Bruder. Eine Vollmacht kann man jederzeit widerrufen. Das bedeutet: Die Erben können der Bank mitteilen, dass die Vollmacht erloschen ist. Es ist nicht einmal notwendig, dass die gesamte Erben­gemeinschaft dies tut. Die Banken sperren die Konten eines Verstorbenen teilweise von sich aus – ­jedenfalls spätestens dann, wenn ein Erbe dies verlangt. Gut zu wissen: Die Banken müssen den ­Erben Auskunft geben über Kontostand und Kontobewegungen auch für die Zeit vor dem Tod des Kontoinhabers.