Ja. Bei Freizügigkeitskonten muss man den ganzen Betrag auf einmal beziehen. Deshalb kann es sinnvoll sein, vorher ­verschiedene Freizügigkeitskonten zu ­eröffnen. Bei ­Frauen liegt die Altersgrenze zum Bezug bei 59 Jahren, bei Männern bei 60. Ein teilweiser Vorbezug ist vor Erreichen der Altersgrenze nur für selbst­bewohntes Wohneigentum möglich.