Ja. Sie haben Anspruch auf kostenlose Reparatur, wenn die dafür veranschlagten Kosten unter dem Zeitwert des Autos liegen, der Wagen also keinen Totalschaden erlitten hat. Sie können sich die Reparaturkosten aber ohne Weiteres auch bar auszahlen lassen.

Zusätzlich ­haben Sie allenfalls noch ­Anspruch auf eine Minderwertentschädigung, weil ihr Fahrzeug nicht mehr unfallfrei ist. Das wäre bei einem allfäl­ligen Verkauf zu deklarieren und reduziert den Verkaufspreis.