Jetzt sollen Kantone Kinderfreundlichkeit beweisen
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saldo 5/2001
14.03.2001
Die Richtung stimmt. Bei der Familienbesteuerung will der Bundesrat einen Abzug für berufsbedingte Fremdbetreuung der Kinder einführen.
Dass dieser Abzug dringend nötig ist, hat Kassensturz kürzlich aufgezeigt. Die heutige Situation führt dazu, dass selbst anständig verdienende Alleinerziehende praktisch zur Sozialhilfe getrieben werden.
Mit der neuen Regelung würde endlich ein Systemfehler behoben: Tram, Auto, Kleider, Arbeitszimmer - sämtliche berufsbedin...
Die Richtung stimmt. Bei der Familienbesteuerung will der Bundesrat einen Abzug für berufsbedingte Fremdbetreuung der Kinder einführen.
Dass dieser Abzug dringend nötig ist, hat Kassensturz kürzlich aufgezeigt. Die heutige Situation führt dazu, dass selbst anständig verdienende Alleinerziehende praktisch zur Sozialhilfe getrieben werden.
Mit der neuen Regelung würde endlich ein Systemfehler behoben: Tram, Auto, Kleider, Arbeitszimmer - sämtliche berufsbedingten Kosten lassen sich von den Steuern abziehen. Doch ausgerechnet jene Berufsauslagen, die für erwerbstätige Eltern schnell in die Tausende gehen, können bisher nicht abgezogen werden - eine unverständliche Ungerechtigkeit.
Allerdings: Der Vorschlag des Bundesrates ist halbherzig. Vorgesehen ist ein Betreuungsabzug von 4400 Franken. Das ist viel zu wenig. Zudem: Was nützt ein neuer Abzug bei der direkten Bundessteuer? Richtig einschenken tuts sowieso erst bei der Staatssteuer.
Der Bund schreibt den Kantonen den Abzug zwar vor. Wie hoch er ausfällt, bestimmen aber die Kantone.
Man wolle abwarten, was der Bund in der Sache vorschlägt, dann sehe man weiter, sagte der Zürcher Regierungsrat Christian Huber vor zwei Wochen zu Kassensturz. In Zürich dürfen erwerbstätige Alleinerziehende nur gerade 3000 Franken abziehen.
Nun ist genug gewartet. Jetzt können Huber und seine Kollegen in anderen Kantonen beweisen, dass ihnen erwerbstätige Mütter wirklich am Herzen liegen.