Ja. Wenn bereits gekündigt und der Arbeitnehmer danach auch noch freigestellt wurde, ist eine fristlose Kündigung zwar selten gerechtfertigt. Ergeben sich während der Kündigungsfrist aber schwerwiegende Gründe, die eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheinen lassen, darf auch dann noch fristlos gekündigt werden. Das Fälschen eines Abschlusszeugnisses kann als derart schwerwiegender Grund betrachtet werden, der die fristlose Entlassung eines Filialleiters rechtfertigt. Sicher ist das allerdings nicht. Im Streitfall müsste das Gericht diese Frage klären.