Fonds: Ist die Wiederanlage ­steuerbarer Ertrag?

«Die jährlich anfallenden Erträge meines Fonds werden nicht ausgeschüttet, sondern  wieder investiert. Ich erhalte also nichts. Muss ich den Ertrag trotzdem versteuern?» 

Ja. Sie müssen den Ertrag als Einkommen ­deklarieren und versteuern – egal, ob er ­ausgezahlt oder wieder investiert wird. Auf dem Steuerausweis Ihrer Hausbank ist der genaue Betrag ersichtlich, den Sie als Einkommen zu versteuern haben. Füllen Sie die Steuererklärung elektronisch aus, erkennt die Software den entsprechenden Fonds und ergänzt automatisch die zu versteuernden Erträge.

Beeinflusst das 3a-Sparen den Versicherungsabzug?

«Ich bin verheiratet, lebe im Kanton Bern und habe ein geringes Einkommen. Jährlich zahle ich 1500 Franken in die Säule 3a ein. Reduziert dies den zulässigen Abzug bei den Versiche­rungsprämien?»

Ja. Im Kanton Bern dürfen Verheiratete mit Beiträgen an eine Pensionskasse oder an die Säule 3a für Versicherungen maximal ­einen Abzug von 4800 Franken vornehmen. Ohne Einzahlung in die Säule 3a wären es 7000 Franken. Bei den Bundessteuern sind es 3500 anstatt 5250 Franken.