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Das Kürzel lautet 3 EIDG 03-18. Es steht für eine Bundesobligation mit 3 Prozent Zins, die im Jahr 2003 aufgelegt wurde und noch bis 2018 läuft. Wer sie früh kaufte, kann sich die Hände reiben.
Zusätzlich zum schönen jährlichen Zinscoupon gab es einen Wertzuwachs. Der Kurs der Obligation liegt heute bei rund 113 Prozent, also 13 Prozent über dem Nennwert.
Das ist keineswegs ein Einzelfall. Wenn die Zinsen sinken wie in den vergangenen Jahren, steigt der Kurs bereits laufender Obligationen. Deshalb liegt heute bei den meisten Oblis der Kurs über dem Nennwert. Doch genau dies stellt in ihrer Restlaufzeit einen Nachteil dar. Denn zurückgezahlt wird nur der Nennwert. Ein Kursverlust ist programmiert.
Bei der erwähnten Bundesobligation wird der Kursverlust bis zum Laufzeitende fast den ganzen Zins wegfressen. Ausschlaggebend ist bei ausstehenden Obligationen somit nicht der Zinscoupon, sondern die Rückzahlungsrendite. Sie gibt an, was den Anlegern bleibt, wenn sie eine Obligation bis zu ihrem Ablauf halten. Beim obigen Fallbeispiel beträgt sie lediglich noch 0,14 Prozent (Stand Anfang Juni). Bezieht man noch die Gebühren für das Wertschriftendepot und die Steuern in die Rechnung mit ein, resultiert ein Verlust. Notabene: Die Einkommenssteuer erfasst den hohen Zins, nicht die tiefe Rückzahlungsrendite.
Wer Obligationen im Depot hat oder eventuell kaufen möchte, sollte deshalb die Rückzahlungsrendite beachten. Das Gleiche gilt bei Obligationenfonds. Je tiefer die Rückzahlungsrendite ist, desto eher lohnt es sich, nach einer besseren Anlagemöglichkeit zu suchen.
Oder das Geld vorläufig auf einem Bankkonto zu parkieren.
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