Es ist eine trockene Materie: Am Jahresanfang veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung jeweils die Kursliste. Darin steht, welche Beträge im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung für bestimmte Obligationen, Aktien, Fonds und andere Papiere einzutragen sind. Die meisten Anleger wissen von diesen Kurslisten nichts, weil sie die Steuer­erklä­rung ausfüllen lassen oder eine Steuersoftware benutzen.

Doch es lohnt sich, die Kurslisten zu konsultieren, auch wenn es nicht ums Ausfüllen der Steuer­erklärung geht: Wenn man ein Wertpapier noch gar nicht besitzt, sondern sich einen Kauf erst überlegt. Die Listen zeigen zum Beispiel, wie hoch Dividenden und andere Ausschüttungen in guten und in schlechten Jahren waren. Man darf zwar aus der Vergangenheit nicht direkt auf die Zukunft schliessen. Dennoch bekommen Anleger eine Vorstellung davon, in welchen Grössenordnungen die Erträge in den kommenden Jahren ausfallen könnten. 

Aus den Kurslisten ist etwa auch ersichtlich, dass thesaurierende Fonds keine Steuervorteile bieten. Diese Fonds schütten die Erträge nicht aus, sondern investieren sie gleich wieder. Auch zurückbehaltene Erträge unterliegen aber der Einkommenssteuer. 

Genau hinschauen sollte man zum Beispiel auch bei Fremdwährungsobligationen und ihren Fonds. Sie sind verlockend, weil sie mit vergleichsweise hohen Zinscoupons versehen sind. Doch die Anleger müssen die stattlichen Zinsen versteuern, auch wenn die Obligationen ihnen wegen Schwäche­anfällen der Fremdwährung unter dem Strich Verluste bescheren.

Das sind nur drei Beispiele für aufschlussreiche Informationen, die man in den Kurslisten finden kann. Anleger können sie beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Fellerstrasse 21, 3003 Bern bestellen. Bequemer: Im Internet sind sie bis zu zehn Jahre zurück aufgeschaltet (www.ictax.admin.ch) und mit wenigen Klicks einsehbar.