Ja. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man zwar nur dann, wenn man in den letzten zwei Jahren während mindestens zwölf Monaten Beiträge an die Arbeitslosenkasse leistete. 

Das war bei Ihnen nicht der Fall. Denn wer arbeitsunfähig ist und Unfall- oder Krankentaggelder bezieht, zahlt keine Beiträge mehr an die Arbeitslosenversicherung. 

Trotzdem wird diese Zeit von der Arbeitslosenversicherung als Beitragszeit angerechnet, sofern man in dieser Zeit von einem Betrieb angestellt war. Somit haben Sie die erforderliche Beitragszeit erfüllt.