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saldo 3/2004
18.02.2004
Ja. Werden Sie von einem potenziellen künftigen Betrieb zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, können Sie an der jetzigen Stelle freinehmen - auch wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben. Im Gesetz ist aber nicht geregelt, wie viel Zeit Ihnen dafür zur Verfügung steht. Nach verbreiteter Praxis ist es ein halber Tag pro Woche.
Sind Sie im Wochen- oder Monatslohn angestellt, muss Ihnen das Geschäft diese Zeit vergüten - nicht aber bei Jobs im Stundenlohn.
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Sind Sie im Wochen- oder Monatslohn angestellt, muss Ihnen das Geschäft diese Zeit vergüten - nicht aber bei Jobs im Stundenlohn.
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