Da stehen sie nun den drei Richtern am Bezirksgericht Luzern gegenüber: Der neue Vermieter, ein hemds­ärmliger Handwerker, der zupacken kann, hat das leicht heruntergewirtschaftete Mehrfamilienhaus gekauft und will es renovieren. Jahrzehntelang war am Wohnblock aus den Sechzigerjahren nichts erneuert worden. Die meisten Arbeiten will er selbst ausführen. 



Auf der anderen Seite steht der langjährige Mieter, ein alleinerziehender Vater, der in beschei...