Läden müssen darüber informieren, wenn sie Kunden mit Überwachungskameras kontrollieren. Laut dem Datenschutzgesetz muss diese Information erfolgen, bevor die Kunden den Aufnahmebereich der Kamera betreten. So steht es auch ausdrücklich in einem Merkblatt des Datenschutzbeauftragten. Das heisst: Die Geschäfte müssen schon im Eingangsbereich auf die Kamera hinweisen und nicht erst im Laden. Nur so können Kunden entscheiden, ob sie damit einverstanden sin...