Die Klägerin war vom Bürgerrat der Gemeinde als Beirätin der wohlhabenden Witwe eingesetzt worden. Ihr Auftrag: die administrativen Angelegenheiten der an Demenz erkrankten Frau zu regeln und ihr Vermögen zu verwalten. Im Jahr 2011 war die Beirätin gegen ihren Widerstand durch den Regierungsrat ihres Amtes enthoben worden. Jetzt klagt sie ein zusätzliches Honorar ein. Sie habe die 90-jährige Witwe auch rechtlich und in Sachen Steuern beraten. Die betagte Fra...