Ja. Im Verkehr mit Kunden sind Namens­schil­der auf der Arbeitskleidung zwar grundsätzlich zulässig. Allerdings sind Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeit und die Gesundheit der ­Mitarbeitenden zu schützen. Die Sicherheitsinteressen der Angestellten haben dabei Vorrang gegenüber den Verkaufsinteressen des Arbeit­gebers. Werden Sie aufgrund ­Ihres Namens angepöbelt, können Sie sich somit weigern, ein Namensschild zu tragen.