Ob es um Bussen für SBB-Kunden mit dem falschen Billett, einem angeblich zu spät gelösten Online-Ticket oder einem fehlenden Nachtzuschlag geht, die Redaktionen von saldo, «K-Tipp», «Bon à Savoir» und «Spendere meglio» legen die Reklamationen aus dem Leserkreis jeweils den SBB zur Stellungnahme vor. Seit letztem Herbst allerdings vergeblich. Die Bundesbahnen verweigern die Auskunft. Das Gleiche gilt für Nachfragen der Redaktionen etwa zu den Finanzen des Bundesbetriebs. Die PR-Abteilung begründet ihr Verhalten damit, die Texte zum Service public würden «aus Sicht der SBB den journalistischen Grundsätzen der Unvoreingenommenheit und der Ausgewogenheit» nicht mehr genügen.

Peter Studer, Rechtsanwalt und ehemaliger Präsident des Presserates, Ex-Chefredaktor des Fernsehens DRS und des «Tages-Anzeigers», sagt dazu: «Ich halte diese Informationsverweigerung seitens der SBB für rechts- und verfassungswidrig.» Studer beruft sich auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem letzten Jahr. Damit sei den SBB in Erinnerung gerufen worden, dass sie als Bundesbetrieb an die Grundrechte gebunden seien.

Zur Meinungs- und Informationsfreiheit gehört laut Studer auch das Recht der Medien, Informationen aus frei zugänglichen Quellen zu beschaffen. Die SBB dürften aber selbstverständlich Fragen zurückweisen, die nur mit unverhältnismässigem Aufwand zu beantworten wären.