Michael Moser aus Münchwilen TG war kürzlich auf der Suche nach einem Abo für Internet und Fernsehen. Er stiess im Internet auf ein Angebot der Sunrise-Marke ­Yallo: «4G-Highspeed-Internet» für 34 statt 49 Franken. Unter dem Preis hiess es gut lesbar: «Keine Mindestvertragslaufzeit».

Moser bestellte das Abo telefonisch. Doch als er den Vertrag erhielt, stand da: «Dieser Vertrag kann mit einer Frist von zwei Monaten auf jedes Monatsende ­gekündigt werden, jedoch frühestens nach Ablauf von 24 Monaten.» Yallo wollte Moser also für zwei Jahre binden – obwohl es gar keine Mindestlaufzeit geben sollte.

Gleich ging es einem Leser aus Basel: Er bestellte ebenfalls per Telefon bei Yallo das Abo «Home 5G Internet+TV» mit «Mindestvertragsdauer: 0 Monate». Auf dem Vertrag war dann ebenfalls eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten aufgeführt.

Das Telekomunternehmen Sunrise schreibt saldo, die Bedingungen könnten sich je nach Verkaufskanal – etwa online oder per Telefon –  unterscheiden.

Tipp: Reklamieren Sie, falls der Vertrag nicht mit der Werbung übereinstimmt. Und: Wer die Mindestvertragsdauer über­sehen hat, kann trotzdem auf ein jeder­zeitiges Kündigungsrecht bestehen.