1. Wie leite ich eine Betreibung ein?

Sie müssen dazu ein Betreibungsbegehren stellen. Formulare dazu gibt es in jedem Betreibungsamt und im Internet unter www.betreibungsschalter.ch.

2. Welches Amt ist zuständig?

In der Regel das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners, bei Unternehmen am Firmensitz. Wo sich dieser Sitz befindet, ergibt sich aus dem Eintrag im Handelsregister (www.zefix.ch).

3. Muss man seine Forderung begründen?

Nein. In der Schweiz kann jeder jeden ohne eine Begründung und ohne Belege einer Schuld betreiben. Das Betreibungsamt überprüft nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht.

4. Kann man Forde­rungen auch in Euro betreiben?

Nein. Sie müssen die Forderung in Schweizer Franken umrechnen. Dazu nimmt man den aktuellen Wechselkurs im Zeitpunkt der Einreichung des  Betreibungsbegehrens. 

5. Wie wird der Zahlungsbefehl übergeben?

Er wird durch die Post oder einen Betreibungsbeamten zugestellt. Der Zahlungsbefehl muss dem Schuldner direkt ausgehändigt werden. 

6. Was kann man gegen den Zahlungsbefehl unternehmen?

Man kann innerhalb von zehn Tagen ab Empfang des Zahlungsbefehls auf dem gleichen Formular unter der Überschrift «Rechtsvorschlag» unterschreiben. Dies bedeutet, dass man die Forderung bestreitet. Das Erheben des Rechtsvorschlags kostet nichts. Der Zahlungsbefehl geht dann wieder an den Absender zurück. Dieser muss in der Folge entscheiden, ob er die Forderung beim Gericht geltend machen will. 

7. Macht es Sinn, Rechtsvorschlag zu erheben, wenn die Forderung berechtigt ist, man aber kein Geld hat?

Nein. Dadurch würden lediglich weitere Kosten anfallen. 

8. Wie geht es weiter, wenn kein Rechtsvorschlag erhoben wird?

Dann gilt die Forderung als nicht bestritten. Die Betreibung kann daraufhin fortgesetzt werden. Als Nächstes folgt die Pfändung.

9. Kann man jederzeit einen Betreibungs-auszug über sich selbst verlangen?

Ja. Zuständig ist das Betreibungsamt am eigenen Wohnsitz.

10. Unter welchen Umständen kann man einen Betreibungs­auszug über jemand anderen verlangen?

Man muss dem Betreibungsamt dafür einen Grund angeben – zum Beispiel eine Abklärung wegen eines Vertrages. Ein Betreibungsauszug kostet 17 Franken plus Versandkosten. Einige Betreibungsämter fordern eine Vorauszahlung, andere liefern gegen Rechnung.