1. Wie tief muss das Profil von Autoreifen mindestens sein?

Obligatorisch ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Mil­li­me­ter. Bei Winter­pneus sind wenigstens 4 Millimeter empfehlenswert. 

2. Wie oft muss man sein Auto beim Strassenverkehrsamt vorführen?

Die erste Kontrolle ist vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung nötig. Die zweite folgt nach weiteren drei Jahren. Anschliessend ist das Auto alle zwei Jahre vorzuführen.

3. Wie lange ist der Führerausweis gültig?

Für Personen mit Schweizer Wohnsitz ist er grundsätzlich unbefristet gültig. 

4. Gibt es eine Busse, wenn man den Aus­weis nicht im Fahrzeug mitführt?

Ja, das kostet 20 Franken. 

5. Darf ein Arzt der Behörde von sich aus melden, dass er an der Fahreignung eines Patienten zweifelt?

Ja, er hat das Recht dazu, Personen zu melden, die zur sicheren Führung von Motorfahrzeugen nicht geeignet sind. Ärzte sind bezüglich dieser Meldung vom Arztgeheimnis entbunden. 

6. Wie gross ist der Toleranzabzug bei Geschwindig­keits­messungen?

Es kommt auf die Technik an. Bei fix installierten Radarmessungen sind es 5 Kilometer pro Stunde (km/h) bei einem Messwert bis 100 km/h, 6 km/h bei ­einem Messwert von 101 bis 150 km/h und 7 km/h bei ­einem Messwert ab 151 km/h. Bei fixen Lasermessungen beträgt der Toleranzabzug bei allen drei Stufen 2 km/h weniger.

7. Mit welcher Strafe muss man bei zu hoher Geschwindigkeit ausserorts rechnen?

Bis zu einer Überschreitung von 20 km/h ist eine Busse fällig. Sie beträgt maximal 240 Franken. Wer die Geschwindigkeitslimiten um mehr als 20 km/h überschreitet, erhält eine Vorladung des Strafrichters. Zudem ist der Führerausweis gefährdet. Ab 26 km/h wird er für mindestens einen Monat entzogen, ab 30 km/h für mindestens drei Monate.

8. Kann man die Dauer des Entzugs auf verschiedene Monate aufteilen?

Nein, der Entzug wird in ­einer einzigen Periode umgesetzt. 

9 Wann spricht man von einem Raserdelikt?

Das ist dann der Fall, wenn jemand in der 30er-Zone mindestens mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h fährt, innerorts mit mindestens 100 km/h, ausserorts mit mindestens 140 km/h oder auf der Autobahn mit mindestens 200 km/h.

10. Mit welcher Strafe ist bei einem Raser­delikt zu rechnen?

Die untere Strafgrenze liegt bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Zudem entzieht die Administrativbehörde den Führerausweis für mindestens zwei Jahre. Im Wiederholungsfall erfolgt der Entzug endgültig. Nach zehn Jahren ist eine Wiedererteilung des Ausweises grundsätzlich möglich, sofern ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt.