1 Haben Käufer von gebrauchter Ware ein Widerrufsrecht? 

Nein. Ein Kaufvertrag ist für beide Seiten grundsätzlich verbindlich. Weder der Verkäufer noch der Käufer haben ein Widerrufsrecht. Einzige Ausnahme: Es wurde im Vertrag ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vereinbart.

2 Was können Käufer unternehmen, wenn der Verkäufer nicht liefert? 

Sie können den Verkäufer mahnen und ihm gleichzeitig eine letzte Frist für die Lieferung setzen. Wird sie nicht eingehalten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Ware gerichtlich herausverlangen.

3 Wo muss man reklamieren, wenn man auf Tutti.ch oder Ricardo.ch mangelhafte Ware erworben hat?  

Direkt beim Verkäufer. Denn auf solchen ­Internetplattformen kommt der Vertrag ­direkt mit dem Verkäufer zustande. Die Betreiber von Vermittlungsplattformen sind nicht Partei des Kaufvertrags.

4 Gibt es auch beim Kauf einer Occa­sion eine gesetzliche Garantie? 

Ja. Es gilt grundsätzlich dasselbe wie beim Kauf eines neuen Produkts. Der Verkäufer haftet während zwei Jahren für allfällige Mängel. Der Käufer muss auftretende Mängel sofort rügen. Laut Gesetz kann er eine Preisreduktion verlangen oder die mangelhafte Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein bereits gebrauchter Artikel gekauft wurde. 

5 Darf der Verkäufer statt einer ­Erstattung des Preises eine Reparatur anbieten? 

Ja, sofern man dies vereinbart hat. Die Parteien können im Vertrag die gesetzliche ­Garantie ausschliessen und gleichzeitig ­andere Garantieleistungen vereinbaren – etwa eine Reparatur.

6 Darf man die gesetzliche Garantie im Vertrag ausschliessen?

Ja. Das muss aber vereinbart werden – etwa mit folgender Formulierung: «Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.» 

7 Kann die Gewährleistung auch ohne Abmachung im Vertrag aus­geschlossen sein? 

Ja, ausnahmsweise. Etwa beim Kauf von Ramsch oder bei Erwerb eines alten Autos zu einem sehr tiefen Preis.

8 Kann man die gesetzliche Garantie auf drei Monate beschränken?

Ja, unter Privatpersonen ist das zulässig. Verkauft aber ein professioneller Händler einer Privatperson eine Sache, darf die gesetzliche Garantie für Occasionen nicht auf weniger als ein Jahr verkürzt ­werden.

9 Welche Rechte hat man, wenn der Verkäufer einen Mangel böswillig ­verschweigt?

Dann darf der Käufer auch bei ausgeschlossener oder reduzierter Garantie eine Reduktion des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

10 Hat man für die Dauer der Reparatur Anspruch auf Ersatz?

Nein. Es sei denn, der Vertrag sieht dies so vor.