Der Bundesrat hat entschieden, dass die Pensionskassen nächstes Jahr die Altersguthaben weiterhin nur mit 1,5 Prozent verzinsen müssen. Die Durchschnittsrendite auf den Vermögen beträgt aber seit Jahresbeginn nicht weniger als 7 Prozent (saldo 15/12). Diesen Wert zeigt der Vorsorge-Index 25 der Privatbank Pictet an.

Die Kommission für die berufliche Vorsorge, die den Bundesrat berät, hat eine Berechnungsformel, die für dieses Jahr einen Mindestzinssatz von 2,06 Prozent ergab. Trotzdem empfahl sie eine Verzinsung von 1,5 Prozent.

Dabei ist diese Formel sehr konservativ: Sie zieht von der langjährigen Durchschnittsrendite der Pensionskassengelder eine zusätzliche Sicherheitsmarge von 30 Prozent ab. 

Im Departement des Innern von SP-Bundesrat Alain Berset nahm man den Kommissionsentscheid mit Befremden zur Kenntnis. Berset beantragte dem Bundesrat eine Erhöhung des Mindestzinses auf 1,75 Prozent, wie eine zuverlässige Quelle gegenüber saldo bestätigt. Doch selbst dieser Kompromissvorschlag scheiterte.

Laut Doris Bianchi vom Gewerkschaftsbund verletzt der Bundesrat mit seinem Entscheid gar Bundesrecht. Er argumentiere mit dem angeblich ungenügenden Deckungsgrad vieler Kassen. Das dürfe bei der Zinsfestlegung aber keine Rolle spielen. Zudem ist der Deckungsgrad privater Pensionskassen laut der Anlagegesellschaft Swisscanto im Schnitt alles andere als ungenügend. Er betrug per Ende Oktober 107 Prozent.

Beim jährlich festgelegten Satz, zu dem die Altersguthaben verzinst werden müssen, geht es um viel Geld: Allein eine um 0,25 Prozentpunkte tiefere Verzinsung während eines Jahres kann das Altersguthaben eines Versicherten um mehrere Tausend Franken schmälern.