Wer mit dem Auto in die Ferien verreist und nicht gesetzeskonform ausgerüstet ist, kann im Ausland zur Kasse gebeten werden. In Frankreich zum Beispiel müssen Auto- und Motorradfahrer ab 1. Juli ein Alkoholtestgerät dabei haben. Falls nicht, wird man von der Polizei an Ort und Stelle mit 11 Euro gebüsst.



Diese Verpflichtung gilt für alle Fahrzeuge, die in Frankreich unterwegs sind. Auch Schweizer Autofahrer müssen ein solches ­Gerät dabei habe...