EU-Behörden warnen, die Schweiz beschwichtigt
Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit rät, künftig von drei künstlichen Farbstoffen in Lebensmitteln weniger einzunehmen. Denn diese könnten das Erbgut schädigen.
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saldo 01/2010
18.01.2010
Letzte Aktualisierung:
19.01.2010
Eric Breitinger, Sabine Rindlisbacher
Süsses enthält oft künstliche Farbstoffe: Sie finden sich in Backwaren und Desserts, in Limonaden wie Fanta Lemon oder Haribo mega sauer. Jüngst hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die «zulässige tägliche Aufnahmemenge» für drei in der EU und der Schweiz zugelassene künstliche Farbstoffe drastisch gesenkt: E 110 und E 124 sind sogenannte Azo-Farben (siehe unten).
Hinzu kommt der ebenfalls ...
Süsses enthält oft künstliche Farbstoffe: Sie finden sich in Backwaren und Desserts, in Limonaden wie Fanta Lemon oder Haribo mega sauer. Jüngst hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die «zulässige tägliche Aufnahmemenge» für drei in der EU und der Schweiz zugelassene künstliche Farbstoffe drastisch gesenkt: E 110 und E 124 sind sogenannte Azo-Farben (siehe unten).
Hinzu kommt der ebenfalls künstliche Farbstoff E 104. Das EFSA empfiehlt Erwachsenen, am Tag nur 0,5 Milligramm dieser Stoffe pro Kilogramm (mg/kg) Körpergewicht zu sich zu nehmen. Bisher hielten die Experten 10 mg/kg für unbedenklich. Die EFSA fürchtet aufgrund neuer Studien, dass diese Stoffe das menschliche Erbgut schädigen. In Tierversuchen wirkten sie sich in hohen Dosen negativ auf die Fortpflanzung aus.
Grenzwerte in der Schweiz sehr hoch
Die EU wird gemäss Beobachtern demnächst die erlaubten Höchstmengen an diesen Stoffen in Lebensmitteln senken. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft derzeit laut einer Sprecherin, ob die Limiten «angepasst werden müssen». BAG-Experte Mark Stauber bestreitet eine «akute Bedrohung» durch diese Farben: «Die amtlichen Limiten enthalten grosse Sicherheitsmargen.»
Die in der Schweiz erlaubten Höchstmengen sind jedoch viel höher, als von der EFSA gefordert. So enthält etwa das Getränk Powerade Orange laut Hersteller Coca-Cola pro Liter 35 mg E 104 und 15 mg E 110. Trinkt ein Erwachsener am Tag mehr als einen Liter davon, überschreitet er die von der EFSA als unbedenklich taxierte Menge. Dabei dürfen Hersteller laut Schweizer Zusatzstoffverordnung sogar die vierfache Menge in Lebensmitteln einsetzen. Ob sie es tun, erfahren die Konsumenten nicht. Die Hersteller müssen nur die Verwendung der künstlichen Farbstoffe deklarieren, nicht deren Menge.
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Azo- und verwandte Farbstoffe Allergien und asthmaähnliche Anfälle auslösen können. E 102 und E 104 gelten zudem als potenziell krebserregend. Ihr Konsum kann gemäss einer britischen Studie die Hyperaktivität von Kindern fördern. Ab Juli müssen deshalb in der EU alle Lebensmittel mit bestimmten E-Farbstoffen den Warnhinweis tragen: «Kann die Aktivität und Konzentration bei Kindern beeinträchtigen.»
Bundesamt will keine Warnhinweise einführen
Das BAG hält die Warnungen für unnötig: «Das BAG kann aufgrund fehlender wissenschaftlicher Beweise und der Gesetzgebung keine solchen Hinweise einführen», erklärt Sprecherin Sabina Helfer. Die Behörde lehnt auch weitergehende Forderungen ab. So verlangten im Frühjahr 2009 über 42000 «Gesundheitstipp»-Leser in einer Petition das Verbot künstlicher Farbstoffe in Kinder-Lebensmitteln («Gesundheitstipp» 3/09). Der damalige Bundesrat Pascal Couchepin winkte ab: Bei diesen Farben gebe es «keine Sicherheitsbedenken».
Lebensmittel: Umstrittene Azo-Farbstoffe
Unter den künstlichen Farbstoffen sind die aus Erdöl hergestellten Azo-Farbstoffe die grösste Gruppe. Sie sind besonders umstritten. Im menschlichen Körper spalten Enzyme viele Azo-Farbstoffe in ihre Ausgangsverbindungen auf – sie gelten als krebserzeugend. Für Lebensmittel sind in der Schweiz und in der EU nur neun Azo-Farbstoffe zugelassen, welche die Hersteller mit E-Nummern deklarieren müssen:
- E 102 Tartrazin, in Kaugummi, Pudding, Gebäck, Sirup, Limonade, Fruchtsaft, Spirituosen
- E 110 Gelborange S, in Bonbons, Traubenzucker, Gebäck, Pudding, Marzipan, Glace, Pralinés, Popcorn, Seelachs, Garnelen, Kaviar, Energy Drinks, Limonade, Likör
- E 122 Azorubin, in Bonbons, Schokolade, Gebäck, Gewürzpasten, Käseüberzügen, Croutons, Sirup, Energy Drinks, alkoholischen Mix-Getränken, Likör
- E 124 Ponceau 4 R, in Kaugummi, Bonbons, Marzipan, Gebäck, Seelachs, Wurst, isotonischen Getränken
- E 129 Allurarot AC, in Kaugummi, Bonbons, Pudding, Marzipan, Schoko-Snacks, Gebäck, Früchteriegeln, Tandoori-Pasten, Limonade, Likör.
Folgende Azo-Farbstoffe dürfen Hersteller ebenfalls verwenden:
- E 123 Amaranth
- E 151 Brillantschwarz BN
- E 155 Braun HT
- E 180 Litholrubin BK.