Als Nicole Mattille aus Zürich ihre vierwöchige Reise nach Marokko plante, wollte sie auf Nummer sicher gehen: Sie schloss bei Mondial Assistance eine Elvia-Reisegepäckversicherung ab. Eine scheinbar gute Entscheidung. Denn prompt wurde ihr am Busbahnhof von Agadir die Reisetasche gestohlen. Mattille handelte richtig: Sie liess sich den Vorfall mit einem Polizeirapport bestätigen.

Nach der Rückkehr in die Schweiz meldete sie den Verlust bei Mondial und legte der Schadenanzeige eine Aufstellung der gestohlenen Kleider, Schuhe und des sonstigen Reisegepäcks im Gesamtwert von 2500 Franken bei. Doch Mondial lehnte jede Leistung ab. Begründung: Es lägen keine Originalquittungen der Kleider vor – ausser für eine Hose für Fr. 59.90. Da der Selbstbehalt 200 Franken betrage, übernehme die Elvia aber auch diese Kosten nicht.

Jürg Wittwer, Geschäftsführer von Mondial Schweiz, erklärte gegenüber saldo:  «Wir versichern nur Waren mit Quittungen.» Im Kleingedruckten des Vertrags stehe ja, «die Höhe des Schadens» sei «mit Originalquittungen nachzuweisen». Rechtlich ist das Unsinn. Richtig ist: Versichert sind laut der Elvia-Police unter anderem gestohlene Sachen. Im Schadenfall müssen die Kunden nachweisen, was gestohlen wurde und welchen Neuwert die Ware hatte. Diesen Beweis können sie aber nicht nur mit Quittungen, sondern mit allen gesetzlichen Beweismitteln erbringen – also auch mit Zeugen.

Arthur Sifft vom Mondial-Rechtsdienst bestätigt: «Wer keine Quittungen mehr hat, kann den Nachweis auch anders erbringen.» Er empfiehlt Nicole Mattille, sich nochmals an seine Versicherung zu wenden und dabei auf andere Beweismittel hinzuweisen.