Nein. Das ginge nur bei einer stufenweisen Pensionierung. In Ihrem Fall aber wird das ­ganze Altersguthaben auf den Pensionierungszeitpunkt fällig. Das bezogenene Kapital wird im Jahr des Bezugs versteuert – zu ­einem tieferen Satz als Ihr übriges Einkommen. Eine Auszahlung auf verschiedene Konten würde keinen steuerlichen Vorteil bringen.