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Ein Aargauer Heizöllieferant füllte im Winter 2020 bei einem Hauseigentümer zu viel Öl in den Tank. Dieser lief über. 300 Liter Heizöl flossen in den Tankraum, eine unbestimmte Menge gelangte auf den Vorplatz. Die kantonale Abteilung für Umwelt belastete die Kosten von 4400 Franken für Reinigung und Sanierung dem Lieferanten des Öls.
Dieser wehrte sich: Die Reinigung des Tankraums müsse nicht der Verursacher zahlen, sondern der Eigentümer der Liegenschaft. Darauf senkte das Amt die Forderung gegenüber dem Lieferanten auf 2600 Franken. Das Bundesgericht bestätigte die Verteilung der Kosten auf Hauseigentümer und Verursacher.
Bundesgericht, Urteil 1C_270/2023 vom 5. Februar 2024
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