1 Was verstehen Ju­ris­ten unter Treuepflicht?

Ein Arbeitsvertrag verlangt von Angestellten nicht nur eine bestimmte Leistung für den Betrieb. Sie sind auch gesetzlich verpflichtet, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren.


2 Wie weit geht diese Wahrung der Interessen des Arbeitgebers?

Angestellte haben alles zu unterlassen, was dem Arbeitgeber wirtschaftlich schaden könnte. Sie dürfen also dem Betrieb keinen finanziellen Schaden zufügen und sind zum Beispiel auch verpflichtet, sorgfältig zu arbeiten und notfalls Überstunden zu leisten.


3 Wie lange dauert die Treuepflicht?

Sie besteht während der ganzen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Also auch in den Ferien, während der Kündigungsfrist und bei einer allfälligen Freistellung. Schwarzarbeit während der Ferien etwa würde die Treuepflicht verletzen.


4 Gilt die Treuepflicht über das Ende des Arbeits­verhält­nisses hinaus?

Ja, in gewissen Fällen. So dürfen Angestellte auch nach Verlassen einer Stelle keine Geschäftsgeheimnisse ausplaudern, auswerten oder gar an die Konkurrenz verkaufen. Wer es trotzdem tut, macht sich allenfalls strafbar. Und wer ein Konkurrenzverbot unterzeichnet hat, muss es einhalten.


5 Darf ein Angestellter mit einer 100-Prozent-Stelle einem Neben­erwerb nachgehen?

Ja. Solange er das seinem Arbeitgeber sagt, dieser einverstanden ist und er ihn nicht konkurrenziert.


6 Darf ein Teilzeit­an­ge­stell­ter für an­de­re Arbeitgeber derselben Branche tätig sein?

Nur wenn beide Arbeitgeber damit einverstanden sind. Denn es besteht die Gefahr einer Konkurrenzierung. 


7 Dürfen Angestellte von Kunden des Betriebs Geschenke annehmen?

Ja, sofern es sich um Trinkgeld handelt oder der Arbeitgeber davon weiss. Nimmt ein Angestellter höhere Beträge an, besteht die Gefahr, dass er die Interessen des Arbeitgebers nicht mehr wahrnimmt, sondern seine eigenen. Erhalten Angestellte mehr als ein Trinkgeld, müssen sie das dem Arbeitgeber melden und den Betrag abliefern.


8 Dürfen Angestellte Gegenstände des Betriebs privat nutzen?

Nein – es sei denn, der Arbeitgeber ist damit einverstanden. Denn die private Benützung von Material des Arbeitgebers ohne seine Zustimmung verstösst gegen die Treuepflicht.


9 Dürfen Angestellte Kunden darüber informieren, wenn sie ihre Stelle wechseln?

Ja. Aber sie dürfen in der Regel nicht sagen, welche neue Stelle sie antreten, wenn sie zu einem Konkurrenzbetrieb wechseln. Sie dürfen Kunden auch nicht über ihre baldige Selbständigkeit informieren, wenn sie damit ihren bisherigen Arbeitgeber konkurrenzieren.


10 Welche Folgen hat die Verletzung der Treuepflicht?

In leichten Fällen führt sie zu einer Verwarnung, in schweren Fällen zu einer fristlosen Kündigung und einer Schadenersatzforderung des Betriebs.