1 Ist eine Hausratversicherung ­obligatorisch?

Nein. Aber es ist ratsam, eine solche Police abzuschliessen. Denn ein Verlust der Wohnungseinrichtung, etwa durch einen Brand oder einen Wasserschaden, übersteigt die ­finanziellen Möglichkeiten der meisten ­Familien. Das Risiko eines Totalverlusts ist zwar sehr gering. Deshalb beträgt die jährliche Prämie für einen Durchschnittshaushalt aber auch nur wenige Hundert Franken.

2 Welche Vorfälle sind mit einer Hausratpolice üblicherweise versichert?

In der Basisdeckung ist der Hausrat gegen Feuer, Elementarereignisse wie zum Beispiel Hochwasser, Sturm, Hagel, Erdrutsch und Lawinen sowie Wasserschäden und Diebstahl versichert. 

3 Ist jeder Diebstahl gedeckt? 

Nein. Die Hausratversicherung muss für Schäden aufkommen, wenn der Täter aus der Wohnung oder dem Haus etwas ­gestohlen hat – etwa durch einen Einbruch oder einen Einschleichdiebstahl. Auch sind die Fälle gedeckt, in denen man mit Gewalt oder An­drohung von Gewalt beraubt wird.

4 Sind Diebstähle ausser Haus nicht versichert?

Einbruchdiebstähle schon, aber nur bis zu einem Maximalbetrag. Einfache Diebstähle auswärts (ohne Einbruch oder Gewaltanwendung) oder Trickdiebstähle sind nur gegen einen Zuschlag gedeckt. 

5 Zu welchem Wert werden die Schäden gedeckt?

Grundsätzlich muss die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder gestohlenen Sachen ersetzen. Man erhält also die Summe, die man ausgeben müsste, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen. 

6 Muss man einen Teil des Schadens selbst übernehmen?

Ja. In der Regel gilt ein Selbstbehalt von 200 Franken. Allerdings kann ein höherer Selbstbehalt vereinbart werden. Das lohnt sich aber kaum. Denn die Versicherer gewähren dafür meistens nur eine geringe Prämienreduktion. 

7 Müssen sich Mieter und Vermieter ­unterschiedlich versichern?

Ja. Mieter müssen in der Hausratversicherung nichts versichern, was dem Eigen­tümer gehört. Fensterscheiben, Lavabos usw. muss der Vermieter versichern. 

8 Wie versichert man seine Ferien­wohnung?

Dafür muss in der Regel eine separate ­Police abgeschlossen werden – oder der ­gesamte Hausrat an zwei Adressen ist im gleichen Vertrag enthalten.

9 Kann die Versicherung die Leistungen kürzen?

Ja, bei Grobfahrlässigkeit. Unachtsamkeit ist noch nicht grobfahrlässig. Wer sein Velo am Bahnhof parkiert und nicht abschliesst, handelt aber grobfahrlässig. 

10 Muss man auch noch mit anderen Kürzungen rechnen?

Nur wenn der Hausrat zu tief versichert ist: Beispiel: Der Neupreis des Hausrats beläuft sich auf 100 000 Franken, aber es sind nur 80 000 Franken versichert. In einem solchen Fall erhält der Kunde bei einem Totalschaden nur 80 000 Franken. Dies gilt auch bei einem Teilschaden: Beträgt im vorherigen Beispiel der Schaden 25 000 Franken, werden nur 20 000 Franken ersetzt.