1 Wann spricht man von Enterbung?

Wenn pflichtteilsgeschützte Erben nichts vom Nachlass erhalten sollen. Einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben Ehegatten, Nachkommen oder Eltern. Die übrigen ­Verwandten erben höchstens, wenn der Verstorbene kein Testament hinterliess oder sie im Testament als Erben einsetzt. 

2 Wie kann man Pflichtteilsberechtigte enterben?

Indem man sie im Testament ausdrücklich vom Erbe ausschliesst.

3 Wann kann jemand enterbt werden?

Eine Enterbung ist nur ganz selten ­zulässig. Nämlich dann, wenn ein pflichtteilsberechtigter Erbe gegen den Erblasser oder eine diesem nahestehende Person eine schwere Straftat beging. Oder wenn die Person dem Erblasser oder einem ­seiner Angehörigen gegenüber familienrechtliche Pflichten schwer verletzt hat. 

4 Was ist mit der Verletzung ­familienrechtlicher Pflichten ­gemeint?

Dabei geht es insbesondere um eine ­schwere Vernachlässigung von Unter­stützungspflichten gegenüber den Eltern, dem Ehegatten oder den Kindern. 

5 Rechtfertigt ein Familienstreit eine Enterbung?

Nein. Streitigkeiten stellen keine Verletzung familienrechtlicher Pflichten dar. 

6 Was würde eine Enterbung ­rechtfertigen? 

Gerichte bejahten das Vorliegen eines Enterbungsgrundes etwa nach dem Unterlassen der erforderlichen Betreuung des Gatten nach einer Krebsoperation. Oder nach umfangreichen Veruntreuungen, die für den Rest der Familie zu einer finanziellen Notlage führten. Eine Enterbung wurde auch als zulässig erachtet, nachdem ein Sohn gegen seinen Vater eine unbegründete Strafanzeige eingereicht hatte.

7 Darf eine überschuldete Person enterbt werden?

Nur wenn es sich dabei um einen Nachkommen handelt, gegen den aus einer Betreibung Verlustscheine bestehen. Dann darf der Erblasser ihm die Hälfte seines Pflichtteils entziehen, muss diesen Teil aber den Kindern des Enterbten zuwenden.  

8 Was gilt, wenn ein so enterbter ­Nachkomme zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht mehr ­verschuldet ist?

Dann kann er verlangen, dass die Ent­erbung rückgängig gemacht wird. Allerdings nur, wenn keine Verlustscheine mehr bestehen oder deren Wert nicht höher ist als ein Viertel des Erbteils. 

9 Muss eine Enterbung begründet ­werden?

Ja. Der Grund für die Enterbung muss im Testament genau angegeben werden, sonst ist sie nicht gültig. Zudem sollten allfällige Beweismittel aufgeführt oder beigelegt ­werden.

10 Kann man eine ungerechtfertigte Enterbung anfechten?

Ja. Dann müssen die anderen Erben ­beweisen, dass die Enterbung begründet war. Gelingt dies nicht, wird die Enterbung aufgehoben. Das Gericht wird der ursprünglich enterbten Person den Pflichtteil zusprechen.