1 Was wird im Grund­buch eingetragen?
Darin sind sämtliche Grundstücke erfasst. Bei jedem Grundstück steht, welche Rechte daran bestehen – also wer Eigentümer ist, ob gestützt auf eine Hypothek ein Pfand daran besteht, welche Rechte und Lasten damit verbunden sind.

2 Wer führt es?
Das Grundbuchamt. Jeder Kanton bestimmt selbst, wer dafür zuständig ist und wo das Grundbuch verwaltet wird. Dazu kann eine eigene Behörde beauftragt sein. Andere verbinden es örtlich etwa mit dem Notariat.

3 Wer kann Einsicht nehmen?
Das Grundbuch ist ein öffentliches, staatliches Register. Jeder erhält Auskunft über die Bezeichnung und Beschreibung des Grundstücks, das Erwerbsdatum, den Eigentümer, Grundlasten und Dienstbarkeiten.

4 Wofür braucht es den Grundbucheintrag?
Etwa wenn das Eigentum an einer Liegenschaft übertragen werden soll. Damit es von einer Person auf eine andere übergehen kann, braucht es einen öffentlich beurkundeten Vertrag und einen Grundbucheintrag. Erst mit dem Grundbucheintrag ist das Eigentum auf die neue Person übergegangen. Das Gleiche gilt für ein Grundpfand: Ohne einen öffentlich beurkundeten Vertrag und einen Grundbucheintrag ist ein Pfand nicht abgesichert. Es gilt: Ohne Eintrag kein Recht.

5 Was kostet der Eintrag?
Die Gebühren sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Sie sind in erster Linie abhängig von der Art des Rechtsgeschäfts, in zweiter von der Höhe des Wertes. Es kommt auch darauf an, ob es sich um einen Kauf oder um einen Erbgang handelt.

6 Welche Verträge müs­sen öffentlich beur­kun­det sein, damit sie im Grundbuch ein­ge­tra­gen werden können?
Dazu gehören etwa Kaufverträge, Verträge über die Errichtung eines Baurechts oder eines Grundpfands. Aber teilweise auch Verträge über Rechte an Grundstücken, wie beispielsweise ein Vorkaufsrecht zu einem bestimmten Preis.

7 Kann man sich ein lebens­langes Vor­kaufs­recht an einer Liegen­schaft eintragen lassen?
Nein, ein Vorkaufsrecht darf nur für maximal 25 Jahre vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt werden.

8 Wie kann man einen Schuldbrief im Grund­buch löschen lassen, wenn die Schuld abbezahlt ist?
Der Eigentümer kann dann beim Grundbuchamt die Löschung des Schuldbriefes beantragen und das Dokument einreichen.

9 Wann darf ein Hand­werker ein Bau­hand­werkerpfandrecht eintragen lassen?
Er muss Arbeiten am Bau ausgeführt haben, ohne dafür bezahlt worden zu sein. Dann kann er ein Pfandrecht bis spätestens vier Monate nach Beendigung seiner Arbeiten eintragen lassen.

10 Gilt ein zugunsten des Nachbars ein­ge­tra­genes Wegrecht auch für dessen Besucher?
Ja, es steht der eingetragenen Person, ihren Kindern und Besuchern zu.